BeiratsV
Verordnung über die Errichtung eines Beirates für Ausbildungsförderung (BeiratsV)
Quelle:
Gesetze im Internet: HTML, PDF
Ausfertigungsdatum:Datum der
Ausfertigung:
11.11.1971
Fundstelle:
Stand:
Zuletzt geändert durch Art. 29 G v. 23.12.2003 I 2848
BeiratsV vollständig anzeigen

§ 7 BeiratsV – Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.