der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen im Rahmen der Anzeige gemäß §
9 den Bereich außerhalb des kontrollierbaren Bereichs darstellt, in dem die Grenzwerte nach §
3 Satz 1 Nummer 2 nicht eingehalten werden (Ergänzungsbereich für aktive Körperhilfen),