BerRehaG
Gesetz über den Ausgleich beruflicher Benachteiligungen für Opfer politischer Verfolgung im Beitrittsgebiet (Berufliches Rehabilitierungsgesetz - BerRehaG)
Quelle:
Gesetze im Internet: HTML, PDF
Ausfertigungsdatum:Datum der
Ausfertigung:
23.06.1994
Fundstelle:
Stand:
Neugefasst durch Bek. v. 1.7.1997 I 1625;
zuletzt geändert durch durch Art. 5 G v. 25.2.2025 I Nr. 63
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§ 20 BerRehaG – Antrag

Der Antrag auf Erteilung einer Bescheinigung nach § 17 Absatz 1 kann von dem Verfolgten gestellt werden und nach dessen Tod von seinen Hinterbliebenen, wenn diese ein rechtliches Interesse an der Antragstellung haben. Der Antrag ist schriftlich bei der Rehabilitierungsbehörde zu stellen.