BerRehaG
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Gesetz über den Ausgleich beruflicher Benachteiligungen für Opfer politischer Verfolgung im Beitrittsgebiet (Berufliches Rehabilitierungsgesetz - BerRehaG)
Quelle:
Gesetze im Internet:
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Ausfertigungsdatum:
Datum der
Ausfertigung:
23.06.1994
Fundstelle:
BGBl I 1994, 1311
, 1314
Stand:
Neugefasst durch Bek. v. 1.7.
1997 I 1625
;
zuletzt geändert durch durch Art. 5 G v. 25.2.
2025 I Nr. 63
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§ 21 BerRehaG – Inhalt des Antrags
Der Antrag soll enthalten
1.
Angaben zur Person,
2.
Angaben zur Ausbildung und zum beruflichen Werdegang,
3.
eine Darstellung der Verfolgung,
4.
Angaben zum Umfang der Benachteiligung in Ausbildung und Beruf,
5.
die Angabe von Beweismitteln,
6.
eine Erklärung, ob und wo der Antragsteller schon früher einen Antrag gestellt hat, sowie
7.
Angaben zu Kindern, die infolge einer Verfolgung nach §
11a
Absatz 3 nicht erzogen werden konnten.
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