BerVersV 2017
Verordnung über die Berichterstattung von Versicherungsunternehmen gegenüber der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Versicherungsberichterstattungs-Verordnung - BerVersV 2017)
Quelle:
Gesetze im Internet: HTML, PDF
Ausfertigungsdatum:Datum der
Ausfertigung:
19.07.2017
Fundstelle:
Stand:
Zuletzt geändert durch Art. 1 V v. 11.12.2024 I Nr. 414
BerVersV 2017 vollständig anzeigen

§ 24 BerVersV 2017 – Anwendung der Formulare

(1) Bei der Verwendung der Formulare sind die sich aus Anlage 2 Abschnitt A und B ergebenden Anmerkungen und Abkürzungen zu beachten.
(2) Bei der Erstellung der Formulare ist Anlage 2 Abschnitt C zu beachten.