§ 24a BerVersV 2017 – Elektronische Einreichung |
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(1) Der interne jährliche Bericht nach §
1 und der interne vierteljährliche Bericht nach §
19 sind der Bundesanstalt in elektronischer Form zu übermitteln.
(2) Die Datenübermittlung erfolgt an die Melde- und Veröffentlichungsplattform (MVP-Portal) der Bundesanstalt. Unternehmen haben über das Internet Zugang zum MVP-Portal, nachdem sie sich bei der Bundesanstalt hierfür registriert haben.
(3) Die Unternehmen haben die ordnungsgemäße Datenübermittlung durch Berücksichtigung der im MVP-Portal hinterlegten Informationen und Hinweise sicherzustellen.