Ist das digitale Produkt mangelhaft, kann der Verbraucher, wenn die Voraussetzungen der folgenden Vorschriften vorliegen,
- 1.
nach §
327l Nacherfüllung verlangen,
- 2.
nach § 327m Absatz 1, 2, 4 und 5 den Vertrag beenden oder nach §
327n den Preis mindern und
- 3.
nach §
280 Absatz 1 oder §
327m Absatz 3 Schadensersatz oder nach §
284 Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen.