Biokraft-NachV 2021
Verordnung über Anforderungen an eine nachhaltige Herstellung von Biokraftstoffen (Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung - Biokraft-NachV 2021)
Quelle:
Gesetze im Internet: HTML, PDF
Ausfertigungsdatum:Datum der
Ausfertigung:
02.12.2021
Fundstelle:
Stand:
Geändert durch Art. 5 G v. 1.6.2026 I Nr. 163
Ersetzt V 754-22-4 v. 30.9.2009 I 3182 (Biokraft-NachV)
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§ 27 Biokraft-NachV 2021 – Verfahren zur Anerkennung von Zertifizierungsstellen

(1) Das Verfahren zur Anerkennung von Zertifizierungsstellen kann über eine einheitliche Stelle nach den Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes durchgeführt werden.
(2) Hat die zuständige Behörde nicht innerhalb einer Frist von sechs Monaten nach Antragstellung entschieden, gilt die Anerkennung als erteilt.
(3) Die Anerkennung ist von der zuständigen Behörde im Bundesanzeiger bekannt zu machen.