Verordnung über Anforderungen an eine nachhaltige Herstellung von Biokraftstoffen (Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung - Biokraft-NachV 2021)
Biokraft-NachV 2021 vollständig anzeigen
§ 28 Biokraft-NachV 2021 – Inhalt der Anerkennung |
 |
Die Anerkennung einer Zertifizierungsstelle muss die folgenden Angaben enthalten:
- 1.
eine einmalige Registriernummer,
- 2.
das Datum der Anerkennung und
- 3.
Beschränkungen nach §
26 Absatz 5.