BMIPAktErmV
Verordnung zur Ermöglichung der Anlegung, Führung und Weiterführung papiergebundener Akten in Bußgeldverfahren im Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern (BMIPAktErmV)
Quelle:
Gesetze im Internet: HTML, PDF
Ausfertigungsdatum:Datum der
Ausfertigung:
30.12.2025
Fundstelle:
Aufgehoben:
Die V tritt gem. § 3 mit Ablauf des 31.12.2026 außer Kraft
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§ 3 BMIPAktErmV – Außerkrafttreten

Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2026 außer Kraft.