Die Bundespolizei hat die Aufgabe, auf dem Gebiet der Bahnanlagen der Eisenbahnen des Bundes Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwehren, die
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den Benutzern, den Anlagen oder dem Betrieb der Bahn drohen oder
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beim Betrieb der Bahn entstehen oder von den Bahnanlagen ausgehen.