§ 15 Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschluss- oder Gesellenprüfung |
| Aufbereiten von Wasser und Herstellen von Malz |
mit 25 Prozent, |
| Brauprozesse | mit 30 Prozent, |
| Betriebstechnik | mit 15 Prozent, |
| Verfahrenstechnologie | mit 20 Prozent, |
| Wirtschafts- und Sozialkunde | mit 10 Prozent. |