BRHG 1985
Gesetz über den Bundesrechnungshof (Bundesrechnungshofgesetz - BRHG 1985)
Quelle:
Gesetze im Internet: HTML, PDF
Ausfertigungsdatum:Datum der
Ausfertigung:
11.07.1985
Fundstelle:
Stand:
Geändert durch Art. 15 Abs. 82 G v. 5.2.2009 I 160
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§ 1 BRHG 1985 – Stellung

Der Bundesrechnungshof ist eine oberste Bundesbehörde und als unabhängiges Organ der Finanzkontrolle nur dem Gesetz unterworfen. Im Rahmen seiner gesetzlichen Aufgaben unterstützt der Bundesrechnungshof den Deutschen Bundestag, den Bundesrat und die Bundesregierung bei ihren Entscheidungen.