BRHG 1985
Gesetz über den Bundesrechnungshof (Bundesrechnungshofgesetz - BRHG 1985)
Quelle:
Gesetze im Internet: HTML, PDF
Ausfertigungsdatum:Datum der
Ausfertigung:
11.07.1985
Fundstelle:
Stand:
Geändert durch Art. 15 Abs. 82 G v. 5.2.2009 I 160
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§ 2 BRHG 1985 – Sitz und Organisation

(1) Der Bundesrechnungshof hat seinen Sitz in Bonn. Er kann Außenstellen einrichten.
(2) Der Bundesrechnungshof gliedert sich in Prüfungsabteilungen und Prüfungsgebiete. Für bestimmte Aufgaben können Prüfungsgruppen gebildet werden. Für die Verwaltung besteht eine Präsidialabteilung.