BWahlG
Bundeswahlgesetz (BWahlG)
Quelle:
Gesetze im Internet: HTML, PDF
Ausfertigungsdatum:Datum der
Ausfertigung:
07.05.1956
Fundstelle:
Stand:
Neugefasst durch Bek. v. 23.7.1993 I 1288, 1594;
zuletzt geändert durch Art. 8 G v. 3.7.2026 I Nr. 199
Bek. zur Wahlkreiseinteilung v. 27.12.2024 I Nr. 437 ist berücksichtigt
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§ 41 BWahlG – Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlkreis

Der Kreiswahlausschuß stellt fest, wieviel Stimmen im Wahlkreis für die einzelnen Kreiswahlvorschläge und Landeslisten abgegeben worden sind.