DruckLV
Verordnung über Arbeiten in Druckluft (Druckluftverordnung - DruckLV)
Quelle:
Gesetze im Internet: HTML, PDF
Ausfertigungsdatum:Datum der
Ausfertigung:
04.10.1972
Fundstelle:
Stand:
Zuletzt geändert durch Art. 103 G v. 29.3.2017 I 626
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§ 13 DruckLV – Ermächtigte Ärzte

Ärzte, die nach dieser Verordnung tätig werden, müssen die erforderliche arbeitsmedizinische Fachkunde sowie Fachkenntnisse bezüglich der Arbeiten in Druckluft besitzen und von der zuständigen Behörde ermächtigt sein.