ERVDPMAV 2026
Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr beim Deutschen Patent- und Markenamt (ERVDPMAV 2026)
Quelle:
Gesetze im Internet: HTML, PDF
Ausfertigungsdatum:Datum der
Ausfertigung:
25.02.2026
Fundstelle:
Ersetzt V 424-1-13 v. 1.11.2013 I 3906 (ERVDPMAV 2013)
ERVDPMAV 2026 vollständig anzeigen

§ 3 ERVDPMAV 2026 – Einreichung während einer Anhörung oder mündlichen Verhandlung

(1) Während einer Anhörung oder einer mündlichen Verhandlung können elektronische Dokumente über eine vom Deutschen Patent- und Markenamt hierfür zur Verfügung gestellte digitale Austauschplattform eingereicht und den Verfahrensbeteiligten zugänglich gemacht werden.
(2) Der Zugang zur digitalen Austauschplattform erfordert einen Identitätsnachweis der Verfahrensbeteiligten.