die Wahlorgane, das Wahlrecht, die Vorbereitung der Wahl, die Wahlhandlung, die Feststellung des Wahlergebnisses und die Nach- und Wiederholungswahlen sowie die Vorschriften des §
49a des Bundeswahlgesetzes über Ordnungswidrigkeiten und die Vorschrift des §
54 des Bundeswahlgesetzes über Fristen und Termine in der jeweils geltenden Fassung entsprechend.