EWPBG
Gesetz zur Einführung von Preisbremsen für leitungsgebundenes Erdgas und Wärme (Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz - EWPBG)
Quelle:
Gesetze im Internet: HTML, PDF
Ausfertigungsdatum:Datum der
Ausfertigung:
20.12.2022
Fundstelle:
Stand:
Zuletzt geändert durch Art. 20 G v. 18.12.2025 I Nr. 347
Das G ist gem. Art. 15 Abs. 1 G v. 20.12.2022 I 2560 iVm Bek. v. 28.12.2022 I 2894 mWv 24.12.2022 in Kraft getreten
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§ 24 EWPBG – Lieferantenwechsel

Bei einem Lieferantenwechsel im Kalenderjahr 2023 dürfen dem Letztverbraucher oder Kunden von dem neuen Lieferanten Entlastungsbeträge erst gewährt werden, wenn der Letztverbraucher oder Kunde dem neuen Lieferanten die Abrechnung des ursprünglichen Lieferanten vorgelegt hat oder wenn anderweitig sichergestellt wird, dass die neuen Entlastungsbeträge kein Entlastungskontingent zu Grunde legen, welches dem Letztverbraucher oder Kunden nicht zusteht.