FluLärmHohnV
Artikel oder Paragraph aufrufen
Verordnung über die Festsetzung des Lärmschutzbereichs für den militärischen Flugplatz Hohn (FluLärmHohnV)
Quelle:
Gesetze im Internet:
HTML
,
PDF
Ausfertigungsdatum:
Datum der
Ausfertigung:
12.01.1996
Fundstelle:
BGBl I 1996, 39
FluLärmHohnV vollständig anzeigen
‹ § 1
§ 3 ›
§ 2 FluLärmHohnV
Der Lärmschutzbereich mit seinen zwei Schutzzonen wird nach Anlage 1 bestimmt durch die interpolierten Verbindungslinien zwischen den Kurvenpunkten, soweit diese Linien außerhalb des Flugplatzgeländes verlaufen.
‹ § 1
§ 3 ›