FluLärmNordholzV
Verordnung über die Festsetzung des Lärmschutzbereichs für den militärischen Flugplatz Nordholz (FluLärmNordholzV)
Quelle:
Gesetze im Internet: HTML, PDF
Ausfertigungsdatum:Datum der
Ausfertigung:
27.09.1995
Fundstelle:
FluLärmNordholzV vollständig anzeigen

§ 1 FluLärmNordholzV

Zum Schutz der Allgemeinheit vor Gefahren, erheblichen Nachteilen und erheblichen Belästigungen durch Fluglärm in der Umgebung des militärischen Flugplatzes Nordholz wird der in § 2 bestimmte Lärmschutzbereich festgesetzt.