FluLärmNordholzV
Verordnung über die Festsetzung des Lärmschutzbereichs für den militärischen Flugplatz Nordholz (FluLärmNordholzV)
Quelle:
Gesetze im Internet: HTML, PDF
Ausfertigungsdatum:Datum der
Ausfertigung:
27.09.1995
Fundstelle:
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§ 4 FluLärmNordholzV

Der nach § 2 bestimmte Lärmschutzbereich ist in einer topographischen Karte im Maßstab 1:50.000 und in Karten im Maßstab 1:5.000 dargestellt. Die topographische Karte ist dieser Verordnung als Anlage 2 beigefügt. Die topographische Karte und die Karten im Maßstab 1:5.000 sind bei der Gemeinde Nordholz, Feuerweg 9, 27637 Nordholz, zu jedermanns Einsicht archivmäßig gesichert niedergelegt.