FluLärmSpangV
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Verordnung über die Festsetzung des Lärmschutzbereichs für den militärischen Flugplatz Spangdahlem (FluLärmSpangV)
Quelle:
Gesetze im Internet:
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Ausfertigungsdatum:
Datum der
Ausfertigung:
16.02.2000
Fundstelle:
BGBl I 2000, 128
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§ 1 FluLärmSpangV
Zum Schutz der Allgemeinheit vor Gefahren, erheblichen Nachteilen und erheblichen Belästigungen durch Fluglärm in der Umgebung des militärischen Flugplatzes Spangdahlem wird der in §
2
bestimmte Lärmschutzbereich festgesetzt.
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