FluLärmSpangV
Verordnung über die Festsetzung des Lärmschutzbereichs für den militärischen Flugplatz Spangdahlem (FluLärmSpangV)
Quelle:
Gesetze im Internet: HTML, PDF
Ausfertigungsdatum:Datum der
Ausfertigung:
16.02.2000
Fundstelle:
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§ 1 FluLärmSpangV

Zum Schutz der Allgemeinheit vor Gefahren, erheblichen Nachteilen und erheblichen Belästigungen durch Fluglärm in der Umgebung des militärischen Flugplatzes Spangdahlem wird der in § 2 bestimmte Lärmschutzbereich festgesetzt.