FluLärmSpangV
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Verordnung über die Festsetzung des Lärmschutzbereichs für den militärischen Flugplatz Spangdahlem (FluLärmSpangV)
Quelle:
Gesetze im Internet:
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Ausfertigungsdatum:
Datum der
Ausfertigung:
16.02.2000
Fundstelle:
BGBl I 2000, 128
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§ 2 FluLärmSpangV
Der Lärmschutzbereich mit seinen zwei Schutzzonen wird nach Anlage 1 bestimmt durch die interpolierten Verbindungslinien zwischen den Kurvenpunkten, soweit diese Linien außerhalb des Flugplatzgeländes verlaufen.
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