GlPrZHerneV 2026
Verordnung zur Gleichstellung von Prüfungszeugnissen der Hiberniaschule Herne mit den Zeugnissen über das Bestehen der Gesellenprüfung in handwerklichen Ausbildungsberufen (Herne-Gleichstellungsverordnung - GlPrZHerneV 2026)
Quelle:
Gesetze im Internet: HTML, PDF
Ausfertigungsdatum:Datum der
Ausfertigung:
12.07.2026
Fundstelle:
Aufgehoben:
Die V tritt gem. § 2 am 1.10.2034 außer Kraft
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§ 1 GlPrZHerneV 2026 – Gleichstellung von Prüfungszeugnissen

Die vom 1. Oktober 2026 bis zum Ablauf des 30. September 2034 von der Hiberniaschule Herne erteilten Prüfungszeugnisse über erfolgreich abgelegte Abschlussprüfungen werden mit den Zeugnissen über das Bestehen der Gesellenprüfung in handwerklichen Ausbildungsberufen nach Maßgabe der nachstehenden Auflistung gleichgestellt:
Bezeichnung des Prüfungszeugnisses
der Hiberniaschule Herne
Ausbildungsberuf
entsprechend Anlage A oder Anlage B der Handwerksordnung,
für den gleichgestellt wird
Abschlussprüfung als Damenschneider und Damenschneiderin Maßschneider und Maßschneiderin im Gewerbe der Anlage B Abschnitt 1 Nummer 19 der Handwerksordnung „Maßschneider“ für den Schwerpunkt Damen
Abschlussprüfung als Tischler und Tischlerin Tischler und Tischlerin im Gewerbe der Anlage A Nummer 27 der Handwerksordnung „Tischler“