HkRNDV
Durchführungsverordnung über Herkunfts- und Regionalnachweise für Strom aus erneuerbaren Energien (Herkunfts- und Regionalnachweis-Durchführungsverordnung - HkRNDV)
Quelle:
Gesetze im Internet: HTML, PDF
Ausfertigungsdatum:Datum der
Ausfertigung:
08.11.2018
Fundstelle:
Stand:
Zuletzt geändert durch Art. 1 V v. 6.8.2025 I Nr. 186
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§ 35 HkRNDV – Verfall von Regionalnachweisen

Die Registerverwaltung erklärt Regionalnachweise für verfallen, wenn sie nicht spätestens 24 Kalendermonate nach dem Ende des Erzeugungszeitraums entwertet worden sind. Eine Verwendung der verfallenen Regionalnachweise ist untersagt.