entgegen §
17 Abs. 1 oder Abs. 2 Satz 2, §
111 Abs. 1 oder Abs. 2 Satz 2 oder §
113 Abs. 2 Satz 11, auch in Verbindung mit §
73 Abs. 3, eine Auskunft nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erteilt, Unterlagen nicht vorlegt oder das Betreten von Grundstücken oder Geschäftsräumen oder die Vornahme von Prüfungen oder Besichtigungen nicht duldet,