ImmoWertV 2022
Verordnung über die Grundsätze für die Ermittlung der Verkehrswerte von Immobilien und der für die Wertermittlung erforderlichen Daten (Immobilienwertermittlungsverordnung - ImmoWertV 2022)
Quelle:
Gesetze im Internet: HTML, PDF
Ausfertigungsdatum:Datum der
Ausfertigung:
14.07.2021
Fundstelle:
Ersetzt V 213-1-7 v. 19.5.2010 I 639 (ImmoWertV)
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§ 46 ImmoWertV 2022 – Allgemeines zu grundstücksbezogenen Rechten und Belastungen

(1) Grundstücksbezogene Rechte und Belastungen können den Wert des begünstigten und den Wert des belasteten Grundstücks beeinflussen sowie Gegenstand einer eigenständigen Wertermittlung sein.
(2) Als grundstücksbezogene Rechte und Belastungen kommen insbesondere in Betracht
1.
grundstücksgleiche Rechte,
2.
weitere beschränkte dingliche Rechte,
3.
Baulasten,
4.
grundstücksbezogene gesetzliche Beschränkungen des Eigentums sowie
5.
miet-, pacht- und wohnungsrechtliche Bindungen.