KCanG
Gesetz zum Umgang mit Konsumcannabis (Konsumcannabisgesetz - KCanG)
Quelle:
Gesetze im Internet: HTML, PDF
Ausfertigungsdatum:Datum der
Ausfertigung:
27.03.2024
Fundstelle:
BGBl I 2024, Nr. 109, 2
Stand:
Geändert durch Art. 1 G v. 20.6.2024 I Nr. 207
KCanG vollständig anzeigen

§ 25 KCanG – Selbstkostendeckung

Für die Weitergabe von Vermehrungsmaterial an andere Anbauvereinigungen nach § 20 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 oder an die in § 20 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 genannten Personen haben Anbauvereinigungen vom jeweiligen Empfänger die Erstattung der Kosten zu verlangen, die für die Gewinnung des weitergegebenen Vermehrungsmaterials entstanden sind.