KMAnzV
Verordnung über die Anzeigen und die Vorlage von Unterlagen nach dem Kryptomärkteaufsichtsgesetz (Kryptomärkteanzeigenverordnung - KMAnzV)
Quelle:
Gesetze im Internet: HTML, PDF
Ausfertigungsdatum:Datum der
Ausfertigung:
20.05.2026
Fundstelle:
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§ 9 KMAnzV – Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am 1. Juli 2026 in Kraft.