KugBeV 4
Vierte Verordnung über die Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld (Vierte Kurzarbeitergeldbezugsdauerverordnung - KugBeV 4)
Quelle:
Gesetze im Internet: HTML, PDF
Ausfertigungsdatum:Datum der
Ausfertigung:
17.12.2025
Fundstelle:
Aufgehoben:
V aufgeh. durch § 2 dieser V mit Ablauf des 31.12.2026
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§ 3 KugBeV 4 – Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2026 in Kraft.