Leistungen auf Grund sonstiger Förderungsmaßnahmen - §§ 302, 303 -,
8.
Entschädigung im Währungsausgleich für Sparguthaben Vertriebener - § 304 -,
9.
Entschädigung nach dem Altsparergesetz,
10.
Darlehen, die auf Grund des § 46 Abs. 2 des Bundesvertriebenengesetzes in den Jahren 1953 bis 1957 zur verstärkten Förderung der Flüchtlingssiedlung gewährt werden.