MADG 2026
Gesetz über den Militärischen Abschirmdienst (MAD-Gesetz - MADG 2026)
Quelle:
Gesetze im Internet: HTML, PDF
Ausfertigungsdatum:Datum der
Ausfertigung:
09.01.2026
Fundstelle:
BGBl. I 2026, Nr. 7, 2
Ersetzt G 12-5 v. 20.12.1990 I 2954, 2977 (MADG)
MADG 2026 vollständig anzeigen

§ 14 MADG 2026 – Einsatz von verdeckten Bediensteten

Bei dem Einsatz von verdeckten Bediensteten nach § 8 Absatz 1 Satz 1 Nummer 12 darf der Militärische Abschirmdienst eigene Bedienstete unter einer ihnen verliehenen und auf Dauer angelegten Legende einsetzen. Für den Einsatz gilt § 13 Absatz 2 bis 5 entsprechend.