MiLoG
Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz - MiLoG)
Quelle:
Gesetze im Internet: HTML, PDF
Ausfertigungsdatum:Datum der
Ausfertigung:
11.08.2014
Fundstelle:
Stand:
Zuletzt geändert durch Art. 8 Abs. 3 G v. 12.5.2026 I Nr. 137
MiLoG vollständig anzeigen

§ 14 MiLoG – Zuständigkeit

Für die Prüfung der Einhaltung der Pflichten eines Arbeitgebers nach § 20 sind die Behörden der Zollverwaltung zuständig.