MISSAufstV
Verordnung über den Aufstieg in den höheren nichttechnischen Verwaltungsdienst über den Masterstudiengang „Intelligence and Security Studies“ (MISSAufstV)
Quelle:
Gesetze im Internet: HTML, PDF
Ausfertigungsdatum:Datum der
Ausfertigung:
28.02.2019
Fundstelle:
Stand:
Geändert durch Art. 2 Abs. 17 V v. 11.3.2026 I Nr. 67
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§ 7 MISSAufstV – Allgemeine Module

(1) Die allgemeinen Module sind den folgenden Themenbereichen zuzuordnen:
1.
Nachrichtendienste im politischen Entscheidungsprozess,
2.
Beschaffung und Auswertung von Informationen,
3.
Frieden und Sicherheit,
4.
Kommunikation und Führung sowie
5.
Nachrichtendienste im Informationszeitalter.
(2) Die Inhalte der allgemeinen Module richten sich nach dem Modulhandbuch.
(3) Für die allgemeinen Module werden insgesamt 75 Leistungspunkte vergeben.