den Hinweis auf die Möglichkeit der schriftlichen Stimmabgabe sowie die Betriebsteile und Kleinstbetriebe für die schriftliche Stimmabgabe nach §
87 Abs. 1 in Verbindung mit §
18 Abs. 3 Nr. 1 beschlossen ist und ob die schriftliche Stimmabgabe nach §
87 Abs. 1 in Verbindung mit §
18 Abs. 3 Nr. 2 beschlossen worden ist;