MitbestGWO 2 2002
Zweite Wahlordnung zum Mitbestimmungsgesetz (MitbestGWO 2 2002)
Quelle:
Gesetze im Internet: HTML, PDF
Ausfertigungsdatum:Datum der
Ausfertigung:
27.05.2002
Fundstelle:
Stand:
Zuletzt geändert durch Art. 19 G v. 7.8.2021 I 3311
MitbestGWO 2 2002 vollständig anzeigen

§ 109 MitbestGWO 2 2002 – Abberufungsausschreiben für den Seebetrieb, Wählerliste

(1) Die in § 92 Abs. 1 Satz 2 bezeichnete Frist wird auf sechs Wochen verlängert.
(2) Das Abberufungsausschreiben nach § 92 muss im Seebetrieb auch die in § 102 Abs. 1 bezeichneten Angaben enthalten.
(3) § 98 Abs. 5 und 7 ist entsprechend anzuwenden.