MünzG 2002
Münzgesetz (MünzG 2002)
Quelle:
Gesetze im Internet: HTML, PDF
Ausfertigungsdatum:Datum der
Ausfertigung:
16.12.1999
Fundstelle:
Stand:
Zuletzt geändert durch Art. 10 G v. 22.12.2011 I 2959
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§ 4 MünzG 2002 – Gestaltung der deutschen Euro-Münzen

(1) Die Bundesregierung bestimmt die Gestaltung der nationalen Münzseite der deutschen Euro-Münzen einschließlich des Wortlauts der Randschrift der auf 2 Euro lautenden deutschen Euro-Münze sowie im Einvernehmen mit der Deutschen Bundesbank die Verteilung der auszuprägenden Beträge auf die verschiedenen Nennwerte.
(2) Die Gestaltung der nationalen Münzseite der deutschen Euro-Münzen ist im Bundesgesetzblatt bekannt zu machen.