MünzG 2002
Münzgesetz (MünzG 2002)
Quelle:
Gesetze im Internet: HTML, PDF
Ausfertigungsdatum:Datum der
Ausfertigung:
16.12.1999
Fundstelle:
Stand:
Zuletzt geändert durch Art. 10 G v. 22.12.2011 I 2959
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§ 5 MünzG 2002 – Gestalt der deutschen Euro-Gedenkmünzen

Die Bundesregierung bestimmt die Nennwerte und die Gestaltung sowie im Benehmen mit der Deutschen Bundesbank die technischen Merkmale der deutschen Euro-Gedenkmünzen; sie müssen sich hinreichend von den Euro-Münzen unterscheiden. § 4 Abs. 2 ist entsprechend anzuwenden.