ÖkodesignGV
Verordnung zur Durchführung des Ökodesign-Gesetzes (ÖkodesignG-Verordnung - ÖkodesignGV)
Quelle:
Gesetze im Internet: HTML, PDF
Ausfertigungsdatum:Datum der
Ausfertigung:
08.10.2026
Fundstelle:
ÖkodesignGV vollständig anzeigen

§ 19 ÖkodesignGV – Verordnung (EU) 2019/1781

Ein Hersteller, sein Bevollmächtigter beziehungsweise der Einführer darf einen Elektromotor nach der Verordnung (EU) 2019/1781 in der Fassung vom 3. Januar 2023 nur in Verkehr bringen oder, sofern er noch nicht in Verkehr gebracht wurde, nur in Betrieb nehmen, wenn die Anforderungen nach Artikel 4 in Verbindung mit Anhang I der Verordnung (EU) 2019/1781 in der Fassung vom 3. Januar 2023 erfüllt sind.