ParlStG 1974
Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Parlamentarischen Staatssekretäre (ParlStG 1974)
Quelle:
Gesetze im Internet: HTML, PDF
Ausfertigungsdatum:Datum der
Ausfertigung:
24.07.1974
Fundstelle:
Stand:
Zuletzt geändert durch Art. 6 G v. 22.12.2023 I Nr. 414
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§ 8 ParlStG 1974

Auf Vorschlag des Bundeskanzlers im Einvernehmen mit dem zuständigen Bundesminister kann der Bundespräsident einem Parlamentarischen Staatssekretär für die Dauer seines Amtsverhältnisses oder für die Wahrnehmung einer bestimmten Aufgabe das Recht verleihen, die Bezeichnung "Staatsminister" zu führen.