PAuswGebV
Verordnung über Gebühren für Personalausweise und eID-Karten für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums (Personalausweis- und eID-Karten-Gebührenverordnung - PAuswGebV)
Quelle:
Gesetze im Internet: HTML, PDF
Ausfertigungsdatum:Datum der
Ausfertigung:
01.11.2010
Fundstelle:
Stand:
Zuletzt geändert durch Art. 4 V v. 30.1.2026 I Nr. 31
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§ 3 PAuswGebV – Gebühren für Berechtigungen

Für Berechtigungen sind folgende Gebühren zu erheben:
1.
102 Euro für die Erteilung einer Berechtigung nach § 21 Absatz 1 Satz 2 des Personalausweisgesetzes,
2.
80 Euro für die Versagung einer Berechtigung,
3.
115 Euro für die Rücknahme oder den Widerruf einer Berechtigung.