entgegen §
13 Absatz 4 Satz 1, auch in Verbindung mit §
15 Absatz 2 Satz 4, auch in Verbindung mit §
15 Absatz 7 Satz 2, entgegen §
13 Absatz 5 Satz 1, auch in Verbindung mit Satz 2, oder entgegen §
13a Absatz 2 eine Mitteilung nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig macht,