RSiedlG
Reichssiedlungsgesetz (RSiedlG)
Quelle:
Gesetze im Internet: HTML, PDF
Ausfertigungsdatum:Datum der
Ausfertigung:
11.08.1919
Fundstelle:
RGBl 1919, 1429
Stand:
Zuletzt geändert durch Art. 8 Abs. 2 G v. 29.7.2009 I 2355
RSiedlG vollständig anzeigen

§ 25b RSiedlG

Bei der Ansetzung soll nachbarlicher Zusammenhang mit einer Bevölkerung gleichartigen religiösen Bekenntnissen gewahrt werden, insbesondere hat auch bei Einzelsiedlungen und bei freiwilligen Siedlungen die Ansetzung tunlichst innerhalb einer Bevölkerung der gleichen Konfession zu erfolgen.