RSiedlGErgG 1935
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Gesetz zur Ergänzung des Reichssiedlungsgesetzes (RSiedlGErgG 1935)
Quelle:
Gesetze im Internet:
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Ausfertigungsdatum:
Datum der
Ausfertigung:
04.01.1935
Fundstelle:
RGBl I 1935, 1
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§ 8 RSiedlGErgG 1935
Die Gebühren-, ... und Steuerfreiheit nach §
29
des Reichssiedlungsgesetzes gilt auch für die Fälle, in denen ein Grundstück im Wege der Zwangsversteigerung für Siedlungszwecke erworben wird.
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