SchAusrV 2026
Schiffsausrüstungsverordnung (SchAusrV 2026)
Quelle:
Gesetze im Internet: HTML, PDF
Ausfertigungsdatum:Datum der
Ausfertigung:
18.06.2026
Fundstelle:
Ersetzt V 9510-1-29 v. 1.10.2008 I 1913 (SchAusrV)
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§ 32 SchAusrV 2026 – EU-Schutzklauselverfahren

Ergibt ein nach Artikel 27 der Richtlinie 2014/90/EU in der Fassung vom 30. April 2021 durchgeführtes EU-Schutzklauselverfahren, dass eine im Zuge der Marktüberwachung getroffene Maßnahme nicht gerechtfertigt ist, ist sie aufzuheben.