SchwbAV 1988
Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung (SchwbAV 1988)
Quelle:
Gesetze im Internet: HTML, PDF
Ausfertigungsdatum:Datum der
Ausfertigung:
28.03.1988
Fundstelle:
Stand:
Zuletzt geändert durch Art. 1 V v. 24.11.2023 I Nr. 323
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§ 26b SchwbAV 1988 – Prämien und Zuschüsse zu den Kosten der Berufsausbildung behinderter Jugendlicher und junger Erwachsener

Arbeitgeber können Prämien und Zuschüsse zu den Kosten der Berufsausbildung behinderter Jugendlicher und junger Erwachsener erhalten, die für die Zeit der Berufsausbildung schwerbehinderten Menschen nach § 151 Absatz 4 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch gleichgestellt sind.