SozSichVoRV
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Verordnung über die Gewährung diplomatischer Vorrechte und Immunitäten im Bereich der Sozialen Sicherheit an durch zwischenstaatliche Vereinbarungen geschaffene Organisationen (SozSichVoRV)
Quelle:
Gesetze im Internet:
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Ausfertigungsdatum:
Datum der
Ausfertigung:
05.08.1985
Fundstelle:
BGBl II 1985, 961
Stand:
Geändert durch Art. 14 G v. 24.3.
1997 I 594
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§ 3 SozSichVoRV
Den §§
1
und
2
gehen die für einzelne Organisationen geltenden besonderen innerstaatlichen sowie über- und zwischenstaatlichen Regelungen vor.
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§ 4 ›