wiederholt oder fortgesetzt eine die Rechtsordnung schwerwiegend beeinträchtigende Straftat nach § 89a Absatz 1 bis 7, § 89c Absatz 1 sowie Absatz 3 und 4, wenn es sich um eine Tat nach Absatz 1 handelt, nach § 125a, nach den §§
224 bis
227, nach den §§
243,
244,
249 bis
255,
260, nach §
263, nach den §§
306 bis
306c oder §
316a des Strafgesetzbuches oder nach §
29 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1, 10 oder Abs. 3, §
29a Abs. 1, §
30 Abs. 1, §
30a Abs. 1 des Betäubungsmittelgesetzes oder nach einer in §
34 Absatz 3 Satz 2 Nummer 1, 3 oder Nummer 4 des Konsumcannabisgesetzes in Bezug genommenen Vorschrift unter den dort genannten Voraussetzungen oder nach §
34 Absatz 4 des Konsumcannabisgesetzes oder nach einer in §
25 Absatz 4 Satz 2 Nummer 1, 3 oder Nummer 4 des Medizinal-Cannabisgesetzes in Bezug genommenen Vorschrift unter den dort genannten Voraussetzungen oder nach §
25 Absatz 5 des Medizinal-Cannabisgesetzes oder nach §
4 Absatz 3 Nummer 1 Buchstabe a des Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetzes