entgegen §
2 Absatz 3, §
3 Absatz 7 Satz 1, auch in Verbindung mit §
3 Absatz 7 Satz 2, jeweils auch in Verbindung mit §
9 Absatz 2, §
4 Absatz 4, auch in Verbindung mit §
4 Absatz 7 oder §
13a Absatz 3 Satz 2, entgegen §
4 Absatz 5 Satz 2, entgegen §
11 Absatz 4 oder entgegen §
11 Absatz 5 Satz 2 eine Anzeige nicht, nicht richtig, nicht vollständig, nicht in der vorgeschriebenen Weise oder nicht rechtzeitig erstattet,